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Das neue Versorgungsstrukturgesetz von 2012. Profitaussichten sollen für Innovation sorgen.


Versorgungsstrukturgesetz ab 2012 setzt auf Profit als Motor für neue Medizin, die Patientenbelange haben keinen Einfluß.

Versorgungsstrukturgesetz 2012: Methoden, die zu wenig Profit bringen, kommen gar nicht in die gesetzliche Versorgung.

Bedauerlich: Auch das neue Versorgungsstrukturgesetz ab 2012 sieht wieder vor, dass Profitaussichten für Innovation sorgen sollen. Nicht unerhebliche finanzielle Leistungen des Antragstellers sind ebenfalls erforderlich. Das können vorzugsweise Big-Pharma & Co. schaffen.
Nicht die Patientenbelange, sondern die Profitinteressen der Kliniken, Ärzte, Pharma- und Geräteindustrie bewirken, welche Maßnahmen geändert werden oder neu in die kassenärztliche Versorgung kommen.


Der GBA hat auch die Regelung zur Beteiligung von Interessenvertretungen der Patient/inn/en neu gestaltet.

SGB V § 140f Neue Regelung zur Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gültig ab 2012.

Diese Beteiligung ist nach dem Gesetz durch "von auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen" möglich.

Man mag sich vorstellen, wie lange es in den durchweg von den Lobbyisten der Leistungserbringer gesteuerten Patientenorganisationen braucht, bis überhaupt ein Antrag auf Prüfung einer neuen Therapie gestellt wird, die zu Einbußen der Einkünfte der bisherigen Leistungserbringer führen könnte.

Die Patientenvertreter haben Mitberatungs- und Antragsrecht. Sie haben bei der Beschlußfassung ein Anwesenheitsrecht, aber kein Stimmrecht.

Vorher, also während der Zeit unserer früheren Bemühungen, gab es keinerlei Möglichkeit für Patienten-Vertretungen, irgendeinen Einfluss im G-BA zu nehmen. Die Patientenvertreter konnten bis dahin nur Verfahren zur Beratung vorschlagen, deren Evidenz schon durch Studien belegt war. Die gibt es bei neuen Methoden natürlich noch nicht.

Wenn es weiterhin so sein sollte, dass die Erprobung einer möglichen neuen Methode "grünes Licht" von seiten der „Leistungserbringer“ erfordert, dann ist ein wahrer Fortschritt nicht möglich.

Beispiel Lasertherapie: Die vielen hundert Zeugen für die Wirksamkeit der Lasertherapie nach Dr. Wilden bleiben vollkommen unberücksichtigt, darunter Richter, Ärzte, Ingenieure, Lehrer, usw., praktisch alle Berufsgruppen.
Im Sinne der Verordnungen des G-BA sind Patienten offenbar als unmündig für die Beurteilung ihrer Therapie angesehen.

Obwohl Allen bekannt ist, dass auch Studien nur eine bescheidene Wahrheitsaussage haben und in der Praxis 100-fach manipuliert werden können, wird nur dieses Werkzeug zum Bewerten ins Auge gefaßt.
Die Erfahrungen der Patienten landen im Papierkorb, statt erörtert und ggfs. wissenschaftlich geprüft zu werden.
Auch werden sie den anderen Bürgern nicht bekannt, selbst im Falle, dass es keinerlei evidente schulmedizinische Therapien gibt, so wie bei Tinnitus und Morbus Menière.

Das vorgegebene Ziel der Bundesregierung lt. Bundesministerium für Bildung und Forschung ist somit nicht möglich: "Eine effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsforschung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um für alle Gruppen der Bevölkerung eine optimale medizinische Versorgung sicher zu stellen."

Bundesministerium für Bildung und Forschung

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