tinnituspatient.de - Die informative Website für chronische Innenohr-PatientenWarum die Low-Level-Laser-Therapie in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt.
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Resümee nach vielen Briefen. |
Nach etwa 50 Briefen zur Laser-Therapie bei Innenohr-Erkrankungen an Personen mit Verantwortung im Gesundheitsbereich kommen wir zu folgender Erkenntnis: Die politischen Entscheider im Gesundheitswesen werden durch ihre medizinischen Berater maßgeblich in deren Sinn gelenkt (Profit, Besitzstandswahrung der bestehenden Systeme). Die Zugänge und Änderungen zur gesetzlichen Krankenversicherung werden von Vertretern der "Leistungserbringer"-Majorität in deren Sinne kontrolliert. Die Gesetze und Verordnungen sind hierfür unter ihrer "Beratung" entsprechend ausgelegt worden. Die angeschriebenen Institutionen haben bis auf wenige Ausnahmen unsere Briefe zur Low-Level-Laser-Therapie nicht aus dem möglichen Nutzen für die Patienten bewertet. Besonders der Schutz der Einkünfte bestehender Systeme war vorrangig.
Auch das neue Versorgungsstrukturgesetz ab 2012 sieht wieder vor, dass Profitaussichten für Innovation sorgen sollen. Nicht unerhebliche finanzielle Leistungen des Antragstellers sind ebenfalls erforderlich.
Die Funktionen des Gesundheitssystems sind daher nicht nach den Erfordernissen der Patienten gestaltet. Wenn es zudem weiterhin so sein sollte, dass die Erprobung bzw. die unterstützende Begleitung einer möglichen neuen Methode "grünes Licht" von seiten der Majorität der „Leistungserbringer“ erfordert, dann ist ein wahrer Fortschritt nicht möglich.
Resümee:
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Politiker versuchen im allgemeinen der Öffentlichkeit gegenüber Eindruck zu erwecken, durch ihre Anwesenheit wäre alles gut geregelt. Die Realität ist jedoch oft ganz anders. |
Man mag über Horst Seehofer denken wie man will, aber er ist einer der Wenigen, die die Dinge gelegentlich so benennen, wie sie sind.
Wir werden uns weiter für die LLLT einsetzen, aber nicht mehr auf diesem Wege.
Kliniken, Ärzte und Heilpraktiker, die Low-Level-Lasertherapie bei Tinnitus anwenden. Wenn auch nicht in Deutschland, so gibt es jedoch bereits eine universitäre Forchung auch zur LLLT für das Innenohr. Die Patientenentscheidung per Fuß wird eines Tages für die richtige Einordung der LLLT sorgen. Schade für die Vielen mit der zu frühen Geburt. |
Besondere Hemmnisse und Fehler bei der Bewertung der Low-Level-Laser-Therapie für Innenohr-Erkrankungen. |
Unsere Briefe begannen 2006 bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
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Aufgrund von früheren Studien hat der G-BA bereits 1990/91 die LLLT in die Anlage II der Methoden zur vertragsärztlichen Behandlung verbracht. Das sind Methoden die bereits vom G-BA als überprüft gelten, und von der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen wurden.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung gültig ab 2012 - siehe dort in Anlage II: Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen
Immer wieder wird falscherweise die hochdosierte LLLT, die ab 1992 von Dr. Wilden im Einklang mit der internationalen Laserforschung und Laseranwendung (WALT) entwickelt und seit 1997 von Dr. Wilden praxismäßig eingesetzt wurde mit unterdosierten Studien gleichgesetzt.
Eine Bewertung der Evidenz der Lasertherapie mit den Studien von vor 1991 ist heute nicht mehr möglich.
Eine offizielle Studie der LLLT nach Dr. Wilden erfolgte bislang nicht.
Durch das Verbringen in die Anlage II ist jedoch eine Förderung der Forschung durch die Kassen in diesem aussichtsreichen Wissensgebiet in Deutschland weiterhin unterbunden.
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Das profitgesteuerte Gesundheitswesen: Manche Gesundheits-Politiker (Ministerin Schmidt z.B.) glauben, dass das Profitinteresse der Industrie und/oder Leistungserbringer automatisch für Innovationen sorgt.
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Ein bestes Beispiel hierfür ist die Entwicklung beim Tinnitus. Durch die einvernehmliche Aufblähung der möglichen Ursachen des Tinnitus durch die verschiedenen Leistungserbringer ist hier ein riesiges Behandlungsspektrum entstanden.
Manche Politiker haben die Problematik inzwischen schon erkannt, so wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer von Rheinland-Pfalz im Januar 2014:
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Die Patientenvertretungen sind von „Leistungserbringern“ als medizinische "Berater" bis im Vorstand gelenkt. |
Der Schlüssel für einen medizinischen Fortschritt sind unabhängige Studien.
Ab 2012 gilt das neue Versorgungsstrukturgesetz, das auch Verbesserungen für den Zugang von Innovationen zur GKV bringen soll
Näheres zum neuen Versorgungsstrukturgesetz und der Berücksichtung der Patienteninteressen. |
Im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit bewertete das DIMDI mit HTA-Bericht Nr. 43 von 2006 Studien zu den Behandlungsmöglichkeiten des Tinnitus.
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Die Verfasser des HTA-Berichtes Nr. 43 von 2006 beschreiben selbst, dass sie lediglich die Beurteilungen früherer Bewerter oder der Studienmacher selbst übernommen haben und keine Studienparameter selbst geprüft haben.
Trotz der weitaus zu geringen Bestrahlungsdosis und der zu geringen Anzahl von Anwendungen wurde z.B. die Studie Nakashima von den Verfassern des HTA-Berichtes mit dem höchsten Aussagegehalt Evidenzgrad 1 für das Nichtfunktionieren der LLLT eingestuft.
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Details zu den Studien Nakashima und Mirz, die angeblich die Unwirksamkeit der LLLT belegen. |
Die Mediziner unterstellen die Behauptung der Wanderung des Tinnitus vom Innenohr ins Gehirn keiner kritischen Prüfung. |
Wie ist es möglich, dass tausende HNO-Ärzte und sonstige Mediziner die Theorien und fragwürdigen Beweise für das Wandern des Tinnitus von seinem Entstehungsort im Innenohr ins Gehirn nicht bezweifeln und hinterfragen?
Die vielen durch die LLLT gebesserten und geheilten Patienten beweisen jedoch, dass der Sitz des Tinnitus keineswegs diffuse Strukturen im Gehirn sind, sondern das Innenohr ist. Die Schulmedizin vereinnahmt die Behandlungserfolge der LLLT als "natürliche Heilungen" oder "Placebo-Effekt".
Erst die Beantwortung dieser Fragen wird hier zur Wahrheit führen
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